Die gesetzlich vorgeschriebene Ersthelfer-Ausbildung für dein Unternehmen — anerkannt nach DGUV Vorschrift 1. Wir stellen dir das Abrechnungsformular für deine Berufsgenossenschaft direkt aus.
Jeder Betrieb muss eine bestimmte Anzahl ausgebildeter Ersthelfer vorhalten. Wir bilden deine Mitarbeitenden praxisnah aus und übernehmen die komplette Dokumentation für deine Unterlagen.
In vielen Fällen ja. Wir stellen dir das nötige Abrechnungsformular direkt aus.
Ja. Betriebskurse planen wir am besten 10 Tage im Voraus, besonders bei Gruppenbuchungen für ganze Abteilungen.
Zwei Jahre. Danach ist eine Fortbildung nötig, damit deine Mitarbeitenden weiter als betriebliche Ersthelfer gelten. Wir erinnern dich auf Wunsch rechtzeitig daran.
Ja. Betriebe rechnen wir auf Wunsch per Rechnung und Überweisung ab. Einzelteilnehmer zahlen bar, mit EC-/Girocard oder Kreditkarte vor Ort.
Kaiserhofstraße 6, 60313 Frankfurt am Main